Fundtiere

Fundtiere

Mit insgesamt 11 Städten und Gemeinden im Main-Tauber-Kreis hat der Tierschutzverein Bad Mergentheim und Umgebung e.V.  einen so genannten Fundtiervertrag geschlossen.

Das bedeutet, dass folgende Fund-Tiere von dort im Tierheim untergebracht werden können, sofern Platz vorhanden ist: aktuell Hunde, Katzen, Kaninchen und Meerschweinchen. Sowie zeitweise je eine Land- und Wasserschildkröte. Im Neubau gibt es auch Platz für eine geringe Zahl an Degus, Zwerghamstern, Chinchillas, Farb- und Rennmäusen.

Für alle übrigen Tierarten sowie Wildtiere besteht keine Möglichkeit zur Aufnahme.

Unere Fundtier-Gemeinden
Unser Verein hat mit den folgenden Städten und Gemeinden (einschl. Teilorten) im Main-Tauber-Kreis einen Fundtiervertrag abgeschlossen:
  • Ahorn
  • Assamstadt
  • Bad Mergentheim
  • Boxberg
  • Creglingen
  • Igersheim
  • Königheim
  • Külsheim
  • Lauda-Königshofen
  • Niederstetten
  • Weikersheim
Wir dürfen nur aus diesen Städten und Gemeinden Fundtiere aufnehmen. Auf der Karte sind unsere Fundtier-Gemeinden eingezeichnet. Bei Klick auf die abgedunkelten Bereiche unserer Nachbargemeinden erscheint der Tierschutzverein, der nach unserem aktuellen Kenntnisstand zuständig bzw. aktiv ist. Mit Klick auf den jeweiligen Verein, gelangt man auf dessen Website.
Rechtslage bei Fundtieren

Fundtiere sind gemäß Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) rechtlich gesehen Fundsachen. Damit sind die Städte und Gemeinden für sie zuständig. Durch Abschluss eines Fundtier-Vertrags wird die Zuständigkeit – im Rahmen der Möglichkeiten des Tierheims – auf den zuständigen Tierschutzverein übertragen.

Da das Fundtier wird nicht umgehend Besitz des Finders – auch wenn er dieses ggf. behalten möchte. Falls ein Haustier zuläuft oder draußen in einer Notlage aufgefunden wird, muss der „Fund“ unverzüglich bei der zuständigen Behörde bzw. telefonisch im Tierheim angezeigt werden. Sofern die zuständige Stelle die Erlaubnis dafür gibt, kann das Fundtier auch zunächst vom Finder versorgt werden, solange die Suche nach einem möglichen Besitzer läuft.

Achtung! Fundunterschlagung ist strafbar und kann als Diebstahl gewertet werden. Wer auf die Fund-Anzeige verzichtet und ein Tier ohne Genehmigung oder Absprache der zuständigen Behörde aufnimmt, kann vom eigentlichen Besitzer des Tieres angezeigt werden.

Wie der korrekte Ablauf ist, wenn ein Tier gefunden wird, erklärt der nächste Abschnitt „Tier gefunden? Das ist zu tun!“

Tier gefunden? Das ist zu tun!
Die nachfolgenden Schritte helfen dir, zum Wohl des gefundenen Tieres zu handeln und für seine Unterbringung zu sorgen.
  1. Tier gefunden / zugelaufen.
    Versuche herauszufinden, ob das Tier wirklich Hilfe benötigt. Wenn ja, behalte das Tier im Auge und melde dich im Tierheim Bad Mergentheim.
    Wichtig: Packe bitte niemals ohne Rücksprache ein Tier ein und stehe dann damit vor dem Tierheim. Denn dort dürfen nur bestimmte Tierarten aufgenommen werden. Auch ist die Zahl der Tiere, die untergebracht werden können, begrenzt.
  2. Nimm telefonischen Kontakt auf.
    Rufe zwischen 9 und 16 Uhr unter  07931 44960 im Tierheim an. Hinterlasse deinen Namen, deine Kontaktdaten und den Grund des Anrufs auf dem Anrufbeantworter.
    In lebensbedrohlichen Tier-Notfälle kann zwischen 16 und 19 Uhr auf das Notfall-Handy unter  0151 41604374 angerufen werden.
  3. Warte auf einen Rückruf.
    Eine Tierpflegerin ruft schnellstmöglich zurück. Sie fragen Informationen zum Tier, seinem Gesundheitszustand und zum Fundort ab. Die Tierpflegerin erklärt dir auch, wie du das Tier am besten sicherst und transportierst.
  4. Fahrt zum Tierheim.
    Erst nach der telefonischen Rücksprache bringst du das Tier zum Tierheim. Falls du nicht fahren kannst, bitte Nachbarn, Familie oder Freunde um Hilfe.
    Hinweis: Bitte habe Verständnis dafür, dass die Tierpflegerin keine Fahrten übernehmen kann. Sie muss die Versorgung der Tiere im Tierheim sicherstellen.
  5. Fundtieranzeige ausfüllen.
    Bring bitte unbedingt ein Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass oder Führerschein) mit ins Tierheim. Denn in der Fundtieranzeige werden nicht nur Informationen zum Tier und eine genaue Beschreibung des Fundorts (gern mit Fotos) festgehalten, sondern auch die Daten des / der Finder*in.
  6. Tierheim bedankt sich für die Unterstützung!
    Die Meldung und Abgabe eines Fund-Tieres im Tierheim Bad Mergentheim erfordert eine gewisse Eigeninitiative und Bereitschaft zur Zusammenarbeit. Ein herzliches Dankeschön, dass du im Interesse des Fund-Tieres handelst.
Im folgenden Abschnitt steht, was zu tun ist, wenn das Tier NICHT untergebracht werden kann.
Aufnahme des Tieres im Tierheim NICHT möglich
Wenn das Tierheim Bad Mergentheim keine freien Plätze hat oder die Tierart nicht aufnehmen darf, wird der Finder nicht im Stich gelassen.
  • FALL 1: Es gibt keine freien Plätze
    Die Tierpflegerin wird den Finder um Unterstützung bitten. Hat das Tier gesundheitliche Probleme, wird versucht, es bei einem Tierarzt unterzubringen. Ist das nicht möglich oder das Tier nicht sichtlich krank, wird darum gebeten, das Tier vorübergehend selbst unterzubringen. In diesem Fall kann auch ein Vertrag als Pflegestelle aufgesetzt werden. Die Details dazu erklärt die Tierpflegerin.

  • FALL 2: Vogel, Farbratte, Exoten oder Wildtier gefunden
    Die genannten Tierarten dürfen keinesfalls im Tierheim Bad Mergentheim aufgenommen werden. Die Tierpflegerin prüft jedoch gern, ob sie passende Ansprechpartner vermitteln kann.
Wildtiere dürfen zudem in den allermeisten Fällen nicht aus der Natur entnommen werden. Rücksprache mit dem jeweiligen Jagdpächter oder Stadtjäger zum weiteren Vorgehen ist notwendig.