Fundtiere

Fundtiere

Rechtliches zu Fundtieren

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch gelten Tiere nach wie vor als „Sache“. Von daher fallen besitzerlose oder herrenlose Tiere unter das Fundrecht. Falls Ihnen Haustiere zulaufen oder Sie herrenlose Tiere finden müssen Sie den „Fund“ unverzüglich bei der zuständigen Behörde anzeigen. Anderenfalls kennt das Strafgesetz den Tatbestand der Fundunterschlagung.

Da die meisten Gemeinden oder Polizeidienststellen keine Möglichkeit zur Art- und Tierschutzkonformen Unterbringung von Fundtieren hat, beauftragen die Gemeinden die lokalen Tierschutzvereine mit der Unterbringung der Fundtiere durch Abschluss von Fundtierverträgen.

Als Finder eines herrenlosen Tieres haben Sie keine großen Umstände. Sie bringen das Tier in das örtlich zuständige Tierheim und das Tierheim kümmert sich von der Fundtieranzeige an die Gemeinde über die Unterbringung bis hin zur Zusammenführung mit dem Besitzer um alles weitere.

Unser Verein hat mit den folgenden Gemeinden (einschl. Teilorte) im südlichen Main-Tauber-Kreis einen Fundtiervertrag abgeschlossen:

  • Ahorn
  • Assamstadt
  • Bad Mergentheim
  • Boxberg
  • Creglingen
  • Igersheim
  • Lauda-Königshofen
  • Niederstetten
  • Weikersheim

Aus dem Grund können wir leider keine Fundtiere aufnehmen, die nicht auf dem Gemeindegebiet einer unseren Fundtiergemeinde gefunden wurden. Auf der Karte sehen Sie unsere Fundtiergemeinden. Beim Klick auf die abgedunkelten Bereiche unserer Nachbargemeinden sehen Sie die lokal agierenden Tierschutzvereine.

 

Bitte beachten Sie, als Fundtiere können nur privat gehaltene Haustiere abgegeben werden. Bei gefundenen Wildtiere verständigen Sie bitte den zuständigen Jagdpächter.